Mietbedingungen

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Der Mieter muss bei Mietbeginn seit mindestens einem Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen und anerkannten Führerscheins sein, der bei der Anmietung vorgelegt werden muss. Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten sowie aus bestimmten Drittstaaten (z. B. Schweiz, Japan, Monaco) werden anerkannt.

 

Nicht anerkannte Führerscheine

Führerscheine aus bestimmten Ländern werden gemäß der geltenden österreichischen Gesetzeslage nicht anerkannt. Dazu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Führerscheine aus:

Afghanistan, Bolivien, Burundi, China (außer Hong Kong, Macau und Taiwan), El Salvador, Honduras, Irak, Jemen, Kamerun, Kolumbien, Kosovo, Libyen, Nepal, Nicaragua, Oman, Somalia, Sudan, Tansania und Tonga.

 

Internationale Führerscheine und Übersetzungen

Führerscheine aus Staaten außerhalb der EU/des EWR, die in Österreich nicht unmittelbar anerkannt sind, berechtigen nur dann zur Fahrzeuglenkung, wenn zusätzlich ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung (Deutsch oder Englisch) vorgelegt wird – und dies nur für einen Aufenthalt von maximal sechs Monaten.

 

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unter dem Stichwort „Reisepass/Personalausweis“ in den Mietbedingungen nach.

 

 



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