Mietbedingungen

Wählen Sie einen Menüpunkt und klicken Sie "Go"

Es ist untersagt, mit einem Hertz-Fahrzeug in oder über die folgenden Länder hinaus zu fahren und/oder das Fahrzeug dort abzugeben: sämtliche Länder Afrikas, Asiens oder des Nahen Ostens, jede Insel, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Estland, Finnland, Georgien, Irland, Kirgisien, Lettland, Litauen, Moldawien, Russland, die Türkei und die Ukraine. 

 

Alle Hertz-Fahrzeuge, außer Luxusfahrzeuge, können außerhalb Kroatiens gefahren werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und auf Anfrage bei der Hertz-Station vor Ort. Die Anfrage muss mindestens 5 Tage vor Mietbeginn gestellt werden. Es wird eine Gebühr von € 50,00 (inkl. Steuern) erhoben.

 

Hertz-Fahrzeuge dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung über die kroatische Grenze gefahren werden, außer bei Fahrten über die Grenze von Kroatien und Bosnien-Herzegowina an der Hauptstraße A8 (Route E65) zwischen Split und Dubrovnik.

 

Sollten diese Einschränkungen ignoriert werden, verlieren alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, PAI, SCDW, Super Cover), sofern abgeschlossen, ihre Gültigkeit. Der Fahrer ist im Falle eines Unfalls oder Diebstahls voll verantwortlich und muss alle daraus entstehenden Kosten selbst tragen, die Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeuges eingeschlossen.



© 2024 The Hertz Corporation. All Rights Reserved.