Mietbedingungen

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Hertz-Fahrzeuge dürfen nur in die folgenden Länder gefahren werden: Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Portugal*, San Marino, Schweden, die Schweiz.

 

*Bei Fahrten nach Portugal erwerben Sie bitte an der Grenze eine temporäre Vignette, um mautpflichtige Straßen in Portugal nutzen zu können. Bei Anmietungen von mindestens 3 Tagen können Sie alternativ ein Mautgerät, Plate Pass, an der Hertz Station anmieten, die Gebühr hierfür beträgt € 13,31 (inkl. Steuern) pro Tag.

 

Weitere Informationen zu den Einschränkungen für Transporter/LKWs finden Sie unter dem Stichwort "Transporter/LKWs".

 

Wird das Fahrzeug außerhalb Spaniens gefahren, fällt eine Grenzübertrittsgebühr von € 30,00 (inkl. Steuern) an, außer für Kunden, die über eine Firmenvertragsrate (CR) anmieten.

 

Bitte beachten Sie: Sollten Sie es versäumen, uns im Voraus mitzuteilen, dass Sie mit dem Fahrzeug außerhalb Spaniens fahren werden, kann eine Strafgebühr von € 600,00 anfallen.


Die folgenden Fahrzeuge dürfen nicht nach Italien gefahren werden: 

 

 (G5) Maserati Levante 4x4 - Navigation

 (N1) Jaguar E-PACE

(P1) Range Rover Evoque

(R) Ford Ranger Wildtrak Pick Up 

(R5) Ford Mustang

(S5) Volvo XC90

(U5) Range Rover Vogue oder ähnlich

 (Y) BMW X3 oder ähnlich

Alle Mercedes-, Porsche- und BMW-Modelle

Alle Cabriolets

 

 


Hertz-Fahrzeuge können nicht vom Festland auf eine Insel, von einer Insel zum Festland oder von Insel zu Insel mitgenommen werden.

 

Hertz Fahrzeuge dürfen nicht in die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla gefahren werden.

 

Bitte beachten Sie, (X1) Smart Forfour oder ähnliche Fahrzeuge müssen am Abholort zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Strafgebühr fällig.  Die Fahrzeuggruppe X1 darf nicht aus Spanien herausgefahren werden, da sonst ebenfalls eine Strafgebühr fällig wird.

 

Internationale Einwegmieten für die folgenden Fahrzeuggruppen sind ausschließlich an Hertz-Stationen in den folgenden Ländern möglich: Andorra, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweiz.

 

(A) Kia Picanto oder ähnlich

(A2) Fiat 500 Electric oder ähnlich

(A6) Fiat 500 Aut. or simlar

(B) Seat Ibiza oder ähnlich

(C) Seat Leon oder ähnlich

(C2) Renault Captur oder ähnlich

(C5) Ford Puma ST-Line X oder ähnlich

(D) Renault Symbioz oder ähnlich

(D1) Skoda Karoq oder ähnlich

(D3) Renault Espace oder ähnlich

(D5) Peugeot 5008 oder ähnlich

(E) Ford Puma oder ähnlich

(E1) Opel Corsa oder ähnlich

 (F) Peugeot 508 oder ähnlich

(F1) Peugeot e-2008 oder ähnlich

(G1) Polestar 2 oder ähnlich

(H) Kia Ceed Kombi oder ähnlich

(H1) Citroen C4 oder ähnlich

(H3) Ford Focus oder ähnlich

(H6) Seat Ateca oder ähnlich

(I3) Ford Kuga Plug-In Hybrid oder ähnlich

(I6) BMW X1 oder ähnlich

(M) BMW 2 Series Gran Coupe  oder ähnlich

(O) Mini One oder ähnlich

(O3) Audi A1 oder ähnlich

(Q1) Tesla Model Y LR oder ähnlich

(Q5) Mercedes C-Klasse oder ähnlich

(T1) Tesla Model 3 LR oder ähnlich

(W) BMW 1er oder ähnlich

(X7) Mystery Compact or Better

 

Internationale Einwegmieten für die folgenden Fahrzeuggruppen sind ausschließlich an Hertz-Stationen in den folgenden Ländern möglich: Frankreich, Deutschland.

 

(J) SsangYong Rodius oder ähnlich

(J6) Ford Tourneo Connect oder ähnlich

(K) BMW 5er oder ähnlich

(K6) BMW 5er oder ähnlich

(U6) Opel Mokka oder ähnlich

(T) Fiat 500 oder ähnlich

(U) VW T-Roc Cabrio oder ähnlich

 

Es nicht gestattet, mit einem Fahrzeug von Spanien aus in das Vereinigte Königreich zu fahren oder dieses dort abzugeben.

 

Sie dürfen ein in Spanien gemietetes Fahrzeug nicht in das Vereinigte Königreich fahren, liefern oder es dort abstellen. Wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie unser Fahrzeug in das Vereinigte Königreich gebracht haben, ohne dazu berechtigt zu sein, ist dies ein Verstoß gegen unsere Mietbedingungen und alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, Super Cover, PI), falls abgeschlossen, werden ungültig. Der Fahrer ist in diesem Fall in vollem Umfang für die Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs verantwortlich und muss für alle Folgen selbst aufkommen, einschließlich der Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs. Es werden Ihnen £1.980/€2.317 als pauschaler Schadenersatz in Rechnung gestellt, um die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu decken. In Bezug auf den oben genannten pauschalen Schadensersatzbetrag bleibt es Ihnen freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich geringer ist als der pauschale Schadensersatzbetrag.

 

* Bitte lesen Sie unter „Umweltzonen“ in den allgemeinen Mietbedingungen von Deutschland nach, wenn Sie nach Deutschland fahren oder das Fahrzeug dort abgeben wollen.

 

Für weitere Informationen lesen Sie bitte in den Mietbedingungen unter dem Punkt "Einschränkungen für die Fähren" nach.

Sollten diese Einschränkungen ignoriert werden, verlieren alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, PAI, Super Cover), sofern abgeschlossen, ihre Gültigkeit. Der Fahrer wäre im Schadensfall voll verantwortlich und müsste alle daraus entstehenden Kosten selbst tragen, die Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs eingeschlossen.



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