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In Frankreich zugelassene Hertz-Fahrzeuge dürfen nur in die folgenden Länder gebracht werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Gibraltar, Irland, Italien, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien (exklusive der spanischen Enklaven Ceuta und Melilla), Schweden und die Schweiz.
Wird das Fahrzeug außerhalb Frankreichs gefahren, fällt eine Grenzübertrittsgebühr von € 30,00 (inkl. Steuern) an, dies gilt auch für Kunden, die über eine Firmenvertragsrate (CR) anmieten.
Sie dürfen ein in Frankreich gemietetes Fahrzeug nicht in das Vereinigte Königreich fahren, liefern oder es dort abstellen. Wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie unser Fahrzeug in das Vereinigte Königreich gebracht haben, ohne dazu berechtigt zu sein, ist dies ein Verstoß gegen unsere Mietbedingungen und alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, Super Cover, PI), falls abgeschlossen, werden ungültig. Der Fahrer ist in diesem Fall in vollem Umfang für die Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs verantwortlich und muss für alle Folgen selbst aufkommen, einschließlich der Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs. Es werden Ihnen £1.980/€2.317 als pauschaler Schadenersatz in Rechnung gestellt, um die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu decken. In Bezug auf den oben genannten pauschalen Schadensersatzbetrag bleibt es Ihnen freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich geringer ist als der pauschale Schadensersatzbetrag.
Für die folgenden Fahrzeuggruppen sind internationale Einwegmieten mit Rückgabe an den folgenden Stationen gestattet:
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(A6) Mercedes V-Klasse (B5) Mercedes C-Klasse Cabriolet (C5) Mini Cooper 5-türig - oder ähnlich (E1) Renault Scenic e-Tech oder ähnlich (E5) MINI Cooper - Navigation (G1) Polestar 2 oder ähnlich (G5) Alpine A110 (H5) Fiat 124 Spider (L5) Mercedes E-Klasse - Navigation (P6) BMW 3er Touring oder ähnlich (Q5) Volvo XC60 - oder ähnlich (T5) Volkswagen T-Roc Cab (U5) Lexus LBX oder ähnlich (W5) BMW X5 oder ähnlich (X5) BMW X1 oder ähnlich (Y5) BMW 1er oder ähnlich (Z6) Mercedes E-Klasse Cab oder ähnlich |
- Belgien: alle Stationen in Brüssel
- Niederlande: Amsterdam Flughafen
- Deutschland: Frankfurt Flughafen und Stuttgart Flughafen.
- Italien: Rom-Fiumicino Flughafen und Mailand-Linate Flughafen
- Spanien: Madrid Flughafen und Barcelona Flughafen
- Schweiz: Genf Flughafen und Zürich Flughafen
- Luxemburg: Luxemburg Findel Flughafen |
Für folgende Fahrzeuggruppen sind keine internationalen Einwegmieten erlaubt:
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(I6) Jaguar F-Type (O6) Audi Q7 |
Für alle Fahrzeuge, die auf Korsika angemietet werden, gilt, dass Einwegmieten nur auf der Insel Korsika möglich sind, die Fahrzeuge können nicht außerhalb Korsikas zurückgegeben werden.
Sollten diese Einschränkungen ignoriert werden, verlieren alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, PAI), sofern abgeschlossen, ihre Gültigkeit. Der Fahrer ist im Schadensfall voll verantwortlich und muss alle daraus entstehenden Kosten selbst tragen, die Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs eingeschlossen.
* Bitte lesen Sie unter „Umweltzonen“ in den allgemeinen Mietbedingungen von Deutschland nach, wenn Sie nach Deutschland fahren oder das Fahrzeug dort abgeben wollen.
Sicherheitsausrüstung
Alle Fahrzeuge sind mit einer fluoreszierenden Weste und einem Warndreieck ausgerüstet, hierfür fallen keine Gebühren an.
Die fluoreszierende Weste muss im Handschuhfach aufbewahrt werden, das Warndreieck im Kofferraum. Wird diese Zusatzausstattung nur teilweise oder gar nicht zurückgegeben, wird eine Gebühr von € 15,05 (inkl. Steuern) erhoben.
Wenn Sie von Frankreich aus nach Spanien fahren, wird eine zusätzliche Sicherheitsausrüstung verlangt. Diese zusätzliche Sicherheitsausrüstung kann gegen eine Gebühr von € 10,03 (inkl. Steuern) angemietet werden.