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Zum Zeitpunkt der Anmietung muss der Fahrer eine gültige uneingeschränkte nationale Fahrerlaubnis vorlegen, die folgende Anforderungen erfüllt:
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Fahrzeuggruppe |
Der Fahrer muss seit mindestens der folgenden Anzahl von Jahren berechtigt sein, eine gültige Fahrerlaubnis zu haben: |
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(A) Toyota Aygo X oder ähnlich (B) VW Polo oder ähnlich (C) Ford Focus oder ähnlich (E) Toyota Yaris oder ähnlich (F) Ford Focus oder ähnlich (J6) VW Beetle (R6) Audi A1 Sportback
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6 Jahre inkl. uneingeschränkte Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren. |
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(K4) Nissan Navara oder ähnlich (M4) Ford Transit Custom oder ähnlich (O4) Renault Master oder ähnlich (P4) VW Caddy oder ähnlich
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8 Jahre inkl. uneingeschränkte Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren |
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(C1) VW Golf (D) Ford Puma oder ähnlich (G) Skoda Octavia oder ähnlich (J) Skoda Octavia oder ähnlich (P) Renault Grand Scenic oder ähnlich (Q) Ford Kuga oder ähnlich (S) Managers Special (T) Skoda Kodiaq oder ähnlich (V) Peugeot 3008 oder ähnlich
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10 Jahre inkl. uneingeschränkte Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren |
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Alle anderen Fahrzeuggruppen
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12 Jahre inkl. uneingeschränkte Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahre |
Kunden über 75 Jahre können mit besonderen Bedingungen ein Fahrzeug anmieten:
- Sie müssen regelmäßige Fahrpraxis haben.
- Es muss ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass Sie in den letzten 5 Jahren unfallfrei gefahren sind, zur Zeit eine Fahrzeug Versicherungspolice bei der Versicherungsgesellschaft haben und auch zur Zeit regelmäßig ein Fahrzeug fahren.
- Am Schalter muss eine ärztliche Bescheinigung darüber vorgelegt werden, dass Sie bei guter Gesundheit sind.
Die Anforderungen können bei Kunden mit besonderen Vertragsraten abweichen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Reservierungszentrale.