Mietbedingungen
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Mit den folgenden Einschränkungen kann das Fahrzeug auf einer Fähre befördert werden:
- Alle Fahreinschränkungen müssen eingehalten werden. Bitte lesen Sie unter dem Stichwort "Fahreinschränkungen/Fahren im Ausland" in den Mietbedingungen nach.
- Sie können mit der Fähre reisen, solange das Fahrzeug und das Land im Abschnitt "Fahreinschränkungen/Fahren im Ausland" zugelassen sind.
- Die folgenden kleineren Inseln müssen durch Ihre örtliche Niederlassung direkt angefragt werden, da nur eine eingeschränkte Anzahl an Fahrzeugen zur Hochsaison zugelassen sind: Elba, Giglio, Ponza, Capri, Ischia, Eolie.
- Jede Beschädigung des Fahrzeuges, sowohl während der Reise als auch im Einreiseland wird von CDW/TP/Super Cover (wenn erworben) abgedeckt sein.
- Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, sind Sie für die Rückführungskosten zum Land, in dem die Anmietung stattfand, verantwortlich.
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