| Wählen Sie einen Menüpunkt und klicken Sie "Go" |
Es ist möglich, mit einem Hertz-Fahrzeug in die folgenden Länder zu fahren und das Fahrzeug dort auch abzugeben: Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Slowenien (nur Ljubljana), Spanien, die Schweiz.
Es ist möglich, mit einem Hertz-Fahrzeug in die folgenden Länder zu fahren, das Fahrzeug darf jedoch dort nicht abgegeben werden: Finnland, Irland, Norwegen, Schweden.
Wird das Fahrzeug außerhalb Italiens gefahren, fällt eine Grenzübertrittsgebühr von € 30,00 (inkl. Steuern) an, außer für Kunden, die über eine Firmenvertragsrate (CR) anmieten.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie es versäumen, uns im Voraus mitzuteilen, dass Sie mit dem Fahrzeug außerhalb Italiens fahren werden, kann eine Strafgebühr von € 600,00 anfallen.
Hertz-Fahrzeuge dürfen nicht in die folgenden Länder gebracht und/oder dort abgegeben werden: Alle afrikanischen und asiatischen Länder, alle Länder des Nahen Ostens, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Georgien, Griechenland, Ungarn, Kasachstan, Kosovo, Kirgisien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Malta, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, die Slowakei, Tadschikistan, die Türkei, Turkmenistan, die Ukraine, das Vereinigte Königreich und Usbekistan.
Sie dürfen ein in Italien gemietetes Fahrzeug nicht in das Vereinigte Königreich fahren, liefern oder es dort abstellen. Wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie unser Fahrzeug in das Vereinigte Königreich gebracht haben, ohne dazu berechtigt zu sein, ist dies ein Verstoß gegen unsere Mietbedingungen und alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, Super Cover, PI), falls abgeschlossen, werden ungültig. Der Fahrer ist in diesem Fall in vollem Umfang für die Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs verantwortlich und muss für alle Folgen selbst aufkommen, einschließlich der Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs. Es werden Ihnen £1.980/€2.317 als pauschaler Schadenersatz in Rechnung gestellt, um die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu decken. In Bezug auf den oben genannten pauschalen Schadensersatzbetrag bleibt es Ihnen freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich geringer ist als der pauschale Schadensersatzbetrag.
Es ist untersagt mit einem Hertz-Fahrzeug in jedwedes osteuropäische Land zu fahren. Für Kroatien gilt eine Ausnahme: der Transit durch Kroatien ist jedoch nur mit einer schriftlichen Genehmigung möglich, die zum Zeitpunkt der Anmietung ausgestellt und dem Mietvertrag beigefügt wird. Weiterhin ist es nicht erlaubt, das Hertz-Fahrzeug von einem italienischen Hafen aus auf einer Fähre nach Kroatien zu befördern.
Transporter und LKWs dürfen nicht außerhalb Italiens zurückgegeben werden.
Auf Autobahnen und Bundesstraßen muss jederzeit Tag und Nacht mit Abblendlicht gefahren werden.
* Bitte lesen Sie unter dem Stichwort „Umweltzonen“ in den allgemeinen Mietbedingungen von Deutschland nach, wenn Sie nach Deutschland fahren oder das Fahrzeug dort abgeben wollen.
Sollten diese Einschränkungen ignoriert werden, verlieren alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, Super Cover, PI), sofern abgeschlossen, ihre Gültigkeit. Der Fahrer wäre im Falle eines Unfalls voll verantwortlich und müsste alle daraus entstehenden Kosten selbst tragen, die Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs eingeschlossen.
Bitte lesen Sie unter dem Stichwort "Einschränkungen für die Fähren" für weitere Informationen nach.