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Hertz-Fahrzeuge dürfen nicht in folgende Länder gebracht werden und/oder dort abgegeben werden: alle afrikanischen und asiatischen Länder sowie Länder des Nahen Ostens, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Zypern, Ägypten, Estland, Georgien, Griechenland, Ungarn, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgisien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Marokko, Polen, Russland, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Großbritannien.
Die Fahrzeuge dürfen in alle Länder der Europäischen Union gefahren werden, die nicht oben genannt sind, sowie nach Norwegen und in die Schweiz. Fahrzeuge von Hertz Portugal dürfen ausschließlich in den folgenden spanischen Städten zurückgegeben werden: Madrid, Barcelona, Malaga, Vigo, Sevilla, Cordoba, La Coruna, Valencia und Bilbao.
Die folgenden Fahrzeugruppen dürfen nicht außerhalb Portugals zurückgegeben werden:
(A) Fiat 500 oder ähnlich
(A1) Kia Picanto oder ähnlich
(J6) Ford Mustang
(N) VW Polo oder ähnlich
(O5) BMW X1i oder ähnlich
(S) Smart Fortwo oder ähnlich
(Y) Renault Clio oder ähnlich
Dream Collection
(H6) Porsche 911 Carrera Cabrio
(I6) Mercedes GLS
(K6) Mercedes Benz AMG GT Roadster
(L6) Jaguar F-TYPE
(M6) Mercedes G-Klasse EQ
(N6) Volvo EX90
Family Collection
(F) BMW 320d oder ähnlich
Fun Collection
(E1) Nissan Qashqai oder ähnlich
(V1) Volvo XC40 oder ähnlich
(W) Renault Captur oder ähnlich
Green Collection
(O) Peugeot E-2008 BEV oder ähnlich
(O1) Renault 5 BEV oder ähnlich
(P6) Polestar 4 oder ähnlich
Prestige Collection
(C6) Mercedes C220 Cabriolet oder ähnlich
(D6) Mercedes CLE oder ähnlich
(F6) Mercedes S-Klasse oder ähnlich
Wird das Fahrzeug außerhalb Portugals gefahren, fällt eine Grenzübertrittsgebühr von € 30,75 (inkl. Steuern) an. Sollten Sie es versäumen, uns mitzuteilen, dass Sie außerhalb Portugals fahren, kann eine Strafgebühr von € 600,00 anfallen.
Sollten diese Einschränkungen ignoriert werden, verlieren alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, PAI), sofern abgeschlossen, ihre Gültigkeit. Der Fahrer ist dann im Schadensfall voll verantwortlich und muss alle daraus entstehenden Kosten selbst tragen, die Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs eingeschlossen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Reservierungszentrale.