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Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug auf Fähren mitzunehmen.
Sollten Sie eine Fähre benutzen und in einen Unfall verwickelt sein, haften Sie in vollem Umfang für alle Kosten, inklusive Reparatur- und Rückführungskosten des beschädigten Fahrzeuges.
Haben Sie CDW/TP/SuperCover erworben und Sie benutzen eine Fähre, erlischt der Versicherungsschutz.