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Hertz-Fahrzeuge können nach Kroatien, in die Tschechische Republik, nach Ungarn und Polen, in die Slowakei und nach Slowenien gefahren, jedoch ausschließlich in den folgenden Städten zurückgegeben werden: Prag, Budapest, Posen, Stettin, Warschau, Bratislava, Ljubliana.
Ausnahmen:
Die folgenden Fahrzeuge dürfen nicht nach Kroatien, in die Tschechische Republik, nach Ungarn und Polen, in die Slowakei und nach Slowenien gefahren und/oder dort zurückgegeben werden:
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Alle Mercedes- und BMW-Modelle Cabriolets, Premium SUVs |
Die folgenden Fahrzeuge dürfen nicht nach Kroatien, in die Tschechische Republik, nach Ungarn und Polen, in die Slowakei, nach Slowenien, Spanien, Italien, Frankreich (inkl. Korsika), Finnland, Portugal, Irland, Norwegen und Schweden gefahren und/oder dort zurückgegeben werden:
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LKWs und Transporter |
Die folgenden Fahrzeuge dürfen nicht nach Italien gefahren und/oder dort abgegeben werden:
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Alle Mercedes- und BMW-Modelle Cabriolets, Premium SUVs |
Mit der Fahrzeuggruppe (S5) Jeep Grand Cherokee dürfen Sie Deutschland nicht verlassen.
Sollten Sie das Fahrzeug in ein Land außerhalb Deutschlands bringen, fällt eine Grenzübergangsgebühr von 41,65 € (inkl. Steuern) an.
Sollten Sie einen Transporter/LKW in ein Land außerhalb Deutschlands bringen, fällt eine Grenzübergangsgebühr von 297,50 € (inkl. Steuern) an.
Bitte lesen Sie auch unter den Stichworten "Servicegebühr", "Einwegmieten", "Umweltzonen" und "Andere Rückgabe-Station als vereinbart – Gebühr" in den Mietbedingungen nach.
Hertz-Fahrzeuge dürfen nicht in folgende Länder gebracht werden und/oder dort abgegeben werden: alle afrikanischen, amerikanischen und asiatischen Länder sowie Länder des Nahen Ostens, Albanien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Griechenland, Kasachstan, Kosovo, Kirgisien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Rumänien, Russland, Serbien, Tadschikistan, die Türkei, Turkmenistan, die Ukraine, das Vereinigte Königreich und Usbekistan.
Sie dürfen ein in Deutschland gemietetes Fahrzeug nicht in das Vereinigte Königreich fahren, liefern oder es dort abstellen. Wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie unser Fahrzeug in das Vereinigte Königreich gebracht haben, ohne dazu berechtigt zu sein, ist dies ein Verstoß gegen unsere Mietbedingungen und alle Versicherungen (Haftpflicht, CDW, TP, Super Cover, PI), falls abgeschlossen, werden ungültig. Der Fahrer ist in diesem Fall in vollem Umfang für die Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs verantwortlich und muss für alle Folgen selbst aufkommen, einschließlich der Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs. Es werden Ihnen £1.980/€2.317 als pauschaler Schadenersatz in Rechnung gestellt, um die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu decken. In Bezug auf den oben genannten pauschalen Schadensersatzbetrag bleibt es Ihnen freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich geringer ist als der pauschale Schadensersatzbetrag.
*Bestimmungen bzgl. der Mitnahme des Fahrzeugs auf Schiffen oder Fähren finden Sie unter dem Stichwort "Einschränkungen für die Fähren" in den Mietbedingungen nach.
Sollten diese Einschränkungen ignoriert werden, verlieren alle Versicherungen und Haftpflichtbeschränkungen (CDW, TP, Super Cover, PI), sofern abgeschlossen, ihre Gültigkeit. Der Fahrer ist dann im Schadensfall voll verantwortlich und muss alle daraus entstehenden Kosten selbst tragen, die Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs eingeschlossen.