STORNIERUNGEN
1. Hertz ermöglicht es seinen Kunden, eine Reservierung mit Vorauszahlung zu stornieren: a. online über die "Ändern/Stornierung" Reservierungs-Seite b. durch einen Anruf beim Internet Helpdesk 2. Der vorausgezahlte Betrag wird vollständig erstattet: a. wenn die Stornierung spätestens bis Mitternacht zwei Tage vor dem geplanten Abholtermin erfolgt; b. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (siehe Tabelle) wenn die Stornierung später als Mitternacht zwei Tage vor dem geplanten Abholtermin erfolgt.
|
Diese Gebühr wird nicht erhoben, sofern Sie nachweisen, dass Sie für den Schaden nicht verantwortlich sind, dass kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Gebühr. 3. Rückzahlungen erfolgen auf die Debit-, Kredit- bzw. EC-Karte, die in der ursprünglichen Reservierung angegeben wurde. NICHT ERSCHEINEN / MIETAUSFALL |
1. Wenn Sie Ihre Reservierung nicht vor dem Abholdatum stornieren und das Fahrzeug am Abholdatum nicht in Empfang nehmen oder gegen die Abholbestimmungen verstoßen (bitte sehen Sie hierzu in den Mietbedingungen nach), behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Mietausfallgebühr (siehe Tabelle) zur Deckung unserer Verwaltungskosten und zum Ausgleich für das Nichtvermieten des Fahrzeugs, das für Ihren Gebrauch reserviert war, zu berechnen.
FRÜHERE RÜCKGABE Bitte beachten Sie, dass wir bei einer früheren Rückgabe des Fahrzeuges keine Erstattungen leisten können. GEBÜHR BEI VERSPÄTETER RÜCKGABE Diese Gebühr wird derzeit nur bei Anmietungen in Europa berechnet. Bei einer verspäteten Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von EUR 11,50, GBP 10,00 erhoben. Diese Gebühr wird berechnet, um uns teilweise für die Kosten zu entschädigen, die uns entstehen, um ein alternatives Fahrzeug für die nächste Reservierung Ihres Mietfahrzeuges zu beschaffen und um Sie bezüglich der Rückgabe des Fahrzeuges zu kontaktieren. Diese Gebühr wird nicht erhoben, sofern Sie nachweisen, dass Sie für den Schaden nicht verantwortlich sind, dass kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Gebühr. |