Fahrzeug reservieren

Ihr Alter
Zu allen Marken

Aston Martin Vermietung Deutschland

Britische Eleganz auf der Autobahn

  • Deutschland
  • Italien

Aston Martin DBX Aston Martin DBX

  • Capacità passeggeri5
  • Capacità bagagli491-638 LT
  • Chilometraggio14.2l/100km
  • Dotato di SiriusXMDAB+

Aston Martin Vantage Coupe Aston Martin Vantage Coupe

  • Passagierkapazität2
  • Gepäckkapazität350 LT
  • Kilometerstand14.0 / 100 km
  • Mit SiriusXM ausgestattetDAB+

Unsere Premium-Flotte entdecken

Erleben Sie außergewöhnliche Luxusautovermietung und britische Automobilhandwerkskunst.

Vermietung Aston Martin Premium

Erleben Sie Deutschland im unverwechselbaren Aston Martin Stil

Von den unbegrenzten Strecken der Autobahn über das romantische Rheintal bis hin zu den historischen Straßen Münchens bringt eine Aston Martin Vermietung britische Raffinesse auf Deutschlands eindrucksvollste Fahrstrecken.

Unsere Sportwagenvermietung und Luxuskollektion in ganz Deutschland vereinen zeitloses Design mit mitreißender Performance. Mieten Sie einen Aston Martin in Berlin für einen unvergesslichen Wochenendausflug, entscheiden Sie sich für eine Langzeitmiete, um die malerischen Landschaften Bayerns zu erkunden, oder wählen Sie aus unserem exklusiven Angebot an Aston Martin Mietfahrzeugen für jedes Abenteuer in Deutschland, das nach besonderer Exklusivität verlangt.

Erstklassige Standorte

Holen Sie Ihr Aston Martin-Fahrzeug in München, Berlin, Frankfurt und weiteren Städten Deutschlands ab.

Flexible Buchungsoptionen

Täglicher Luxus, Wochenenderlebnisse und langfristige Aston Martin Mietoptionen, individuell auf Ihre Reise abgestimmt.

Wie es funktioniert

Vier einfache Schritte zu Ihrem Traumauto

1

Marke und Modell wählen

Wählen Sie Ihr bevorzugtes Fahrzeug aus unserer Flotte, mit garantierter Marke, Modell und Farbe.

2

Verfügbarkeit prüfen

Überprüfen Sie die Echtzeit-Verfügbarkeit Ihres gewünschten Fahrzeugs auf der Partnerplattform und wählen Sie Ihre gewünschten Termine aus.

3

Online buchen

Vervollständigen Sie Ihre Buchung sicher über die digitale Plattform unseres offiziellen Partners.

4

Lieferung und Abholung

Organisieren Sie die Lieferung und Abholung an einem Ort Ihrer Wahl für ein müheloses und erstklassiges Erlebnis.

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über die Aston Martin Luxusautovermietung in Deutschland wissen müssen

In welchen deutschen Städten wird die Aston Martin Vermietung angeboten?

Aston Martin Mietfahrzeuge sind in den wichtigsten deutschen Städten verfügbar, darunter Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Köln. Zudem können wir eine bequeme Lieferung und Abholung zu Ihrem Hotel oder Ihrer bevorzugten Adresse organisieren.

Welche Mietzeiträume stehen für Aston Martin in Deutschland zur Verfügung?

Wir bieten vollständige Flexibilität mit Tagesmieten, Wochenendpaketen, Wochentarifen und Langzeitlösungen im Rahmen unserer Aston Martin Autovermietung Deutschland. Ob Sie einen Aston Martin für einen einzelnen Tag oder für mehrere Wochen auf Deutschlandreise benötigen, wir passen die Mietdauer individuell an Ihre Pläne an.

Garantiert meine Buchung das konkret gewählte Aston Martin Modell?

Ja. Bei der Reservierung eines Aston Martin Mietfahrzeugs werden Marke, Modell und Farbe, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, garantiert. Sie wissen bereits vor Abschluss der Buchung genau, welches Fahrzeug Sie erhalten.

Kann der Aston Martin an einen bestimmten Ort geliefert werden?

Wir bieten im Rahmen unseres Aston Martin Mietwagen Deutschland Services Liefer- und Abholservices in ganz Deutschland an. Ob Sie das Fahrzeug zu Ihrem Hotel, zum Flughafen oder an eine andere Adresse geliefert haben möchten, wir koordinieren die Logistik entsprechend Ihrem Zeitplan.

Bereit für Ihre Traumfahrt?

Wählen Sie Ihren Markt und buchen Sie Ihre Fahrt mit der Traumflotte in Deutschland.

Allgemeine Vermietbedingungen (AVB) – CarVia Vermietung

Präambel

Diese Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Mietverträge über Fahrzeuge der CarVia GmbH („CarVia“) im stationsgebundenen Vermietgeschäft (inkl. Anlieferung ab einer Station). Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, CarVia stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel

  • 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln – insbesondere die regelmäßige Prüfung eines ausreichenden Wasser- und Motorölstands, des Reifendrucks sowie fälliger Inspektionen – zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Fahrzeuge sind ordnungsgemäß zu verschließen; bei Cabrios ist das Verdeck zu schließen. Sämtliche Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
  • 2. Das Fahrzeug wird im Regelfall vollgetankt bzw. vollgeladen übergeben; es ist mit gleichem Kraftstoff- bzw. Batterieladestand zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe mit einer geringeren Betankung bzw. Ladung, berechnet CarVia Betankungs- und Ladekosten gemäß der jeweils gültigen Gebührenliste oder Mietvertrag; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind. Bei Falschbetankung haftet der Mieter für Reparatur- und Folgekosten.
  • 3. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter notwendige Kosten für Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl, Scheibenreiniger/-frostschutz) bis zu einer Höhe von 8 % der jeweiligen Netto-Monatsmiete zu tragen.
  • 4. Reparaturen und Wartungen dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch CarVia beauftragt oder durchgeführt werden. Nach Rückgabe festgestellte Schäden kann CarVia mit der Kaution verrechnen; auf Wunsch legt CarVia Kostenvoranschlag/Rechnung offen.

B: Reservierungen, Buchungen, Bonitätsprüfung

  • 1. Wird das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit übernommen, entfällt die Reservierungsbindung.
  • 2. Die maximale Anmietdauer bei einer Online-Buchung beträgt 27 Tage. Bis zu sieben Tage vor Mietbeginn kann kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Danach ist bis zu einer Stunde vor Mietbeginn eine Stornierung/Umbuchung gegen eine Gebühr in Höhe von 30 % des ursprünglichen Gesamtmietpreises (inkl. gebuchter Extras und Zusatzleistungen) möglich. Bei Nichtabholung binnen einer Stunde nach der vereinbarten Uhrzeit wird der vollständige Mietpreis fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass CarVia keine oder geringere Kosten entstanden sind. Stornierungen sind schriftlich an:
  • CarVia GmbH
    Fraunhoferstr. 23H
    80469 München
    oder per E-Mail an info@carvia.de zu richten.
  • 3. Zur Risiko- und Betrugsprävention kann CarVia Bonitätsauskünfte (z. B. der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) einholen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO). Einzelheiten – einschließlich Scoring, Datenquellen und Ihrer Rechte – ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (Abschnitt „Bonität/SCHUFA“).

C: Vorlage von Dokumenten, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzung, Auslandsfahrten

  • 1. Bei Übergabe sind eine im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Ausweisdokument sowie – bei Online-Zahlung – das verwendete Zahlungsmittel vorzulegen. Mindestalter und Besitzdauer der Fahrerlaubnis richten sich nach der gebuchten Fahrzeugkategorie. Bei Nichtvorlage ist CarVia zum Rücktritt berechtigt; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
  • 2. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter bzw. von den im Mietvertrag benannten Fahrern geführt werden. Weitere Fahrer sind nur nach vorheriger Eintragung gegen Gebühr zugelassen und müssen den Führerschein im Original bei Abholung vorlegen.
  • 3. Firmenkunden haben eigenständig die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der berechtigten Fahrer zu prüfen.
  • 4. Der Mieter hat das Handeln berechtigter Fahrer wie eigenes zu vertreten.
  • 5. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr und gemäß gesetzlichen/behördlichen Vorschriften genutzt werden; die StVO ist jederzeit einzuhalten. Verboten sind insbesondere gewerbliche Personenbeförderung, Weitervermietung, Straftaten, sowie die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe.
  • 6. Motorsporteinsätze, Rennstreckenfahrten (einschließlich für das allgemeine Publikum freigegebene „Touristenfahrten“ wie auf dem Nürburgring oder Hockenheimring), organisierte Sportwagentouren auf öffentlichen Straßen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sind untersagt und führen zum Verlust von jeglichem Versicherungsschutz. Bei Verstößen schuldet der Mieter aufgrund des hohen Risikos einen pauschalierten Schadensersatz von 5.000 EUR, wobei CarVia den Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens. Bei einer nicht gestatteten Weitervermietung kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR verlangen.
  • 7. Es gilt die 0,0 ‰-Grenze; das Fahren unter Alkohol- oder sonstigem Berauschungsmitteleinfluss ist verboten.
  • 8. Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung verpflichtet.
  • 9. Auslandsfahrten sind grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht im Mietvertrag ausdrücklich für bestimmte Länder gestattet sind. Außerhalb Deutschlands/Österreichs/der Schweiz sind überdurchschnittliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (z. B. bewachte Parkplätze, Lenkradkralle). Zuwiderhandlungen können Leistungsfreiheit und Regressansprüche begründen.
  • 10. Verstöße gegen C.2, C.3, C.5, C.6, C.7, C.8 oder C.9 berechtigen CarVia zur fristlosen Kündigung bzw. zum Rücktritt; Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche von CarVia bleiben unberührt.

D: Mietpreis, Gebühren, Einweg

  • 1. Wird das Fahrzeug nicht an der Anmietstation gemäß Mietvertrag zurückgegeben, ist der Mieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. zur Zahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
  • 2. Der Mietpreis setzt sich aus Basismiete, Sonderleistungen (z. B. Zusatzkilometer, Einweg, Betankung/Kraftstoff, Service- und Mautgebühren, Zubehör, Zustellung/Abholung) sowie ggf. Standortzuschlägen zusammen. Die jeweils gültigen Entgelte ergeben sich aus der Gebührenliste. Sonderpreise/Preisnachlässe gelten nur bei fristgerechter Zahlung.
  • 3. Zustellungen/Abholungen werden gemäß Vereinbarung berechnet.
  • 4. Wird bei einer vereinbarten Einwegmiete an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort abgegeben, fällt eine zusätzliche Gebühr nach Vereinbarung an.
  • 5. Sonstige Gebühren (Auszug):
    • a) Rückführung: 250,00 EUR zzgl. 2,50 EUR je km;
    • b) Sonderreinigung: 179,00 EUR oder nach Aufwand;
    • c) Schlüsselverlust: 950,00 EUR oder nach Aufwand, es sei denn, der Mieter weist geringere Kosten nach. Regelungen zu „Verspäteter Rückgabe/Vorenthaltung“ ergeben sich aus J.6.

E: Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Kaution, Kündigung bei Verzug

  • 1. Der Mietpreis (zzgl. Nebenentgelte und gesetzlicher Umsatzsteuer) ist im Voraus, spätestens bei Fahrzeugabholung, für den vereinbarten Mietzeitraum zu zahlen; Rückerstattungen bei verspäteter Abholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.
  • 2. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch (PDF) an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Auf Wunsch stellt CarVia eine Papierrechnung aus; hierdurch entstehende angemessene Zusatzkosten (Porto/Papier) trägt der Mieter. Der Mieter stellt den elektronischen Zugang sicher.
  • 3. Zu Mietbeginn ist eine Kaution in der bei Buchung sowie im Mietvertrag ausgewiesenen Höhe zu leisten. CarVia ist nicht verpflichtet, die Kaution getrennt anzulegen; eine Verzinsung erfolgt nicht. CarVia kann eine Sicherheitsleistung auch nach Mietbeginn nachfordern.
  • 4. Mangels abweichender Vereinbarung werden Miete, Nebenentgelte und Kaution vom angegebenen Zahlungsmittel abgebucht. Belastungen können bis zu 12 Monate nach Rückgabe erfolgen (z. B. Maut, Bußen, Schäden).
  • 5. CarVia kann die Kaution im Rahmen einer Händleranfrage im Kreditrahmen der Kreditkarte blockieren lassen.
  • 6. Gerät der Mieter mit Zahlungen in Verzug, ist CarVia berechtigt, fristlos zu kündigen; bei Mietdauern über 27 Tagen genügt erheblicher Teilverzug für die fristlose Kündigung.
  • 7. Weist das zurückgegebene Fahrzeug während der Mietzeit entstandene Schäden auf, ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet; CarVia ist befugt, Reparaturkosten mit der Kaution zu verrechnen.

F: Versicherung

  • 1. Für das Fahrzeug besteht Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. € je Schadensereignis, maximal 8 Mio. € je geschädigte Person; Geltungsbereich: Europa einschließlich EU-Gebiete.
  • 2. Die Nutzung für erlaubnispflichtige Gefahrguttransporte gemäß § 7 GefahrgutVStr ist vom Versicherungsschutz ausgenommen.

G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflichten, Obliegenheiten

  • 1. Nach Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sind unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; dies gilt auch bei geringfügigen oder selbstverschuldeten Unfällen, mit und ohne Mitwirkung Dritter.
  • 2. Jegliche Beschädigung ist CarVia unverzüglich telefonisch und schriftlich anzuzeigen und zu dokumentieren.
  • 3. Der Mieter/Fahrer hat an der Aufklärung mitzuwirken, Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und den Unfallort nicht zu verlassen, bevor wesentliche Feststellungen getroffen wurden bzw. CarVia hierzu Gelegenheit hatte.
  • 4. CarVia behält sich vor, Fahrzeuge mittels handelsüblicher Telematik-/Ortungssysteme zu lokalisieren. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

H: Haftung der Vermieterin

  • 1. CarVia haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; ferner bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (hier begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden).
  • 2. Für im Fahrzeug zurückgelassene Sachen haftet CarVia nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

I: Haftung des Mieters

  • 1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Vertragsverletzungen haften Mieter/Fahrer nach den allgemeinen Regeln. Keine Haftung besteht, wenn die Pflichtverletzung nicht zu vertreten ist.
  • 2. Der Mieter kann gegen besonderes Entgelt eine vertragliche Haftungsfreistellung nach dem Leitbild der Vollkaskoversicherung vereinbaren. Bei Vorsatz besteht kein Schutz; bei grober Fahrlässigkeit ist CarVia zur anteiligen Kürzung entsprechend dem Verschuldensgrad berechtigt.
  • 3. Der Mieter haftet unbeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen und stellt CarVia von Bußen/Gebühren frei.
  • 4. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden (insbesondere aufgrund verrutschter Ladung) sind keine Unfallschäden.
  • 5. Mautgebühren sind vom Mieter rechtzeitig und vollständig zu entrichten; CarVia ist von entsprechenden Forderungen freizustellen.
  • 6. Die Regelungen gelten auch für berechtigte Fahrer; die vertragliche Haftungsfreistellung wirkt nicht zugunsten unberechtigter Nutzer.

J: Rückgabe des Fahrzeugs

  • 1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; § 545 BGB findet keine Anwendung.
  • 2. Das Fahrzeug ist zum Mietende in vertragsgemäßem Zustand, am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.
  • 3. Übermäßige Verschmutzung/Geruchsbeeinträchtigung berechtigen zur Berechnung von Sonderreinigungskosten.
  • 4. Sondertarife gelten nur für den vereinbarten Zeitraum; bei Über- oder Unterschreitung gilt der Normaltarif.
  • 5. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
  • 6. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel nicht rechtzeitig zurück, schuldet er eine Nutzungsentschädigung.
  • 7. Erforderliche Rückführungen zur Anmietstation werden gemäß Gebührenliste berechnet.
  • 8. Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich CarVia Strafanzeige und Sicherstellung vor.

K: Kündigung

  • 1. Die Parteien sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.
  • 2. Bestehen mehrere Mietverträge, kann CarVia weitere Verträge nur bei schwerwiegendem Verhalten des Mieters kündigen.
  • 3. Nach Kündigung sind Fahrzeug, Papiere, Zubehör und sämtliche Schlüssel unverzüglich herauszugeben.

L: Einzugsermächtigung

Der Mieter ermächtigt CarVia sowie deren Inkassobevollmächtigte, sämtliche Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden Forderungen von den angegebenen Zahlungsmitteln abzubuchen.

M: Datenschutzklausel

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die CarVia GmbH. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung sowie zur Betrugsprävention.

N: Allgemeine Bestimmungen

  • 1. Aufrechnung gegenüber Forderungen von CarVia ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  • 2. Sämtliche Rechte und Pflichten gelten zugunsten und zulasten berechtigter Fahrer.
  • 3. Soweit diese AVB keine Regelungen enthalten, gelten die Vorschriften des VVG und die AKB entsprechend.
  • 4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

O: Gerichtsstand, Schriftform, Vertragssprache

  • 1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
  • 2. Gerichtsstand ist München, sofern gesetzlich zulässig.
  • 3. Vertragssprache ist Deutsch; Übersetzungen sind unverbindlich.
  • 4. CarVia kann Gebührenlisten und AVB für zukünftige Verträge anpassen.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Bei zeitgebundenen Mietverträgen über Kraftfahrzeuge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.